Skip to main content

Jugendschutzuntersuchung

Jugendschutzuntersuchung J1

Die Jugendschutzuntersuchung wendet sich an Jugendliche im Alter von 12-14 Jahren. Nach einer längeren Zeitspanne bietet sich noch einmal die Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheitszustand ihres Kindes, seinen Impfstatus und seine Entwicklung insgesamt zu überprüfen. Sollte es Probleme geben, z.B. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben, können diese bei der J1 frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Die J1 umfasst eine eingehende körperliche Untersuchung sowie ein Gespräch über Besonderheiten im Verhalten und der Entwicklung ihres Kindes. Es werden Körpergröße, Gewicht und Blutdruck gemessen, die Organe und das Skelettsystem untersucht, der Stand der Pubertätsentwicklung überprüft sowie schulische und seelische Entwicklungsstörungen erörtert. Der Arzt interessiert sich ebenfalls für das Verhalten ihres Kindes hinsichtlich Alkoholkonsum und Medienumgang und gibt ggf. Ratschläge für eine gesunde Lebensführung.


Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Wer zwischen 15 - 18 Jahren alt ist und eine Berufsausbildung beginnen möchte, muss sich zunächst medizinisch untersuchen lassen, ob die gewünschte Tätigkeit auch möglich ist. Laut Paragraph 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes muss dem Arbeitgeber eine Bescheinigung einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung vorliegen, bevor er einen Jugendlichen dieser Altersgruppe einstellen darf.

Der Arzt beurteilt, ob die Gesundheit und die Entwicklung des Jugendlichen durch die angestrebte Tätigkeit gefährdet werden könnte. Sein Bericht umfasst Kriterien erster und zweiter Ordnung.

Stellt er ein Kriterium erster Ordnung fest, darf die Tätigkeit vom Jugendlichen nicht aufgenommen werden. Sind Kriterien 2. Ordnung vorhanden, kann der Jugendliche die Arbeit zwar zunächst aufnehmen, muss aber nach 3-6 Monaten eine Nachuntersuchung durchführen lassen.